Türöffnung durch einen Schlüsseldienst

Der Schüsselnotdienst hilft da, wo kein Schlüssel zum Öffnen bereit liegt. Dies kann der Fall sein, wenn die Tür einfach zugefallen oder der Schlüssel vergessen bzw. verloren wurde. mariobet

Wie teuer darf ein Schlüsselnotdienst sein?

Dem Schlüsselnotdienst sind rechtlich gesehen für das Öffnen von Türen keine Preisgrenzen gesetzt. Dies bedeutet gesetzlich wurden keine Richtlinien festgelegt, weshalb eine Türöffnung so manchen schon teuer zu stehen gekommen ist. Der Preis sollte deshalb bereits am Telefon bzw. noch vor dem Erbringen der Dienstleistung vereinbart werden. Das heißt, wer einen Schlüsseldienst kontaktiert sollte bereits am Telefon einen Festpreis für das Öffnen der Türe und evtl. den Austausch des Zylinders vereinbaren. Damit sichert man sich selbst vor einer Abzocke ab und ist vor unerwünschten Überraschungen in Form von zu hohen Rechnungen geschützt.

Wer bezahlt die Rechnung?

Der Auftraggeber, also der Kunde, ist dazu verpflichtet die Rechnung zu begleichen. Schließlich ist niemand anderes Verantwortlich für den Verlust, das Vergessen oder den Klau eines Schlüssels. In besonderen Fällen muss der Auftraggeber aber nicht zwingend auf den Kosten sitzen bleiben.
Wer eine Hausratversicherung besitzt, sollte sich unbedingt die Vertragsbedingungen genauer ansehen. Durch den Abschluss einer Zusatz-Option im Versicherungsvertrag übernimmt der ein oder andere Versicherer die Kosten für den Schlüsseldienst. Voraussetzung hierfür ist eine ordentlich verfasste und zugrunde liegende Rechnung des gerufenen Schlüsseldienstes. Andere Versicherer legen sogar Wert darauf einen bestimmten Schlüsseldienst zu kontaktieren. Hierfür stellen sie den Versicherungsnehmer eine bestimmte Hotline zur Verfügung. Wichtig ist zu wissen, dass diese Zusatz-Optionen zumeist nur bei Premiumtarifen möglich sind. Basistarife dagegen übernehmen den Schaden nicht.
Eine weitere Möglichkeit die Kosten nicht selbst tragen zu müssen sind ein defektes Türschloss oder eine abgebrochener Schlüssel. Ein defektes Türschloss ist zumeist schon Älter und der Wohnungs- bzw. Hausmieter kann nichts für den Schaden nicht in das eigene Zuhause zu gelangen. Wer seinen Schlüssel abgebrochen hat, muss für die Kostenübernahme durch den Vermieter gut argumentieren und nachweisen, dass dies nicht das Ergebnis von roher Gewalt ist.